Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB TAKKA-TUKKA Abenteuerland Gerolzhofen

Um das gefahrlose bzw. sichere Spielen im Takka-Tukka-Abenteuerland zu ermöglichen, müssen folgende Regeln beachtet werden:

01. Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente (Kleinkinder- und Hauptspielgeräte, Kletternetz, Go-Kart Bahn, Kletterwand, Wabbelberg, Hüpfburg, Spielturm, Trampolinanlage, Wasserrutsche, Vulkano, Spieltürme im Außenbereich, Wasserspielplatz, Quadbahn, Hochseilgarten etc.) erfolgt auf eigene Gefahr.

02. Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern des Abenteuerlandes aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften entstehen, sind die Eltern bzw. die verantwortlichen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich.

03. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in den Räumlichkeiten des Abenteuerlandes geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden der Kinder sowie an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden. 

04. Die Eltern sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal wird die Eltern und Begleiter bei Bedarf bezüglich der Betreuung beratend unterstützen, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird. 

05. Kinder unter 7 Jahren müssen besonders intensiv beaufsichtigt werden. Die Beaufsichtigung hat so intensiv zu erfolgen, wie wenn das zu beaufsichtigende Kind z.B. bereits in der Vergangenheit schon einmal durch Schadenszufügung oder durch besonders aggressives Verhalten auffällig geworden wäre. 

06. Eine Beaufsichtigung oder Betreuung der Kinder ist nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.

07. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Centers gilt der Grundsatz einer schonenden und pfleglichen Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen diese grundlegenden Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Geschäftsleitung oder einem Mitarbeiter des Takka-Tukka- Abenteuerlandes der Anlage verwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson die Anlage zu verlassen.

08. Den Anweisungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter des Takka- Tukka- Abenteuerlandes ist Folge zu leisten.

09. Das Klettern an den Außennetzen sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen des Spielturmes und an den Netzen der Trampolinanlage ist untersagt.

10. Das Tragen von Ketten und Tüchern am Körper ist untersagt. 

11. In der Kleinkinderspielanlage neben dem Bistro haben nur Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Zutritt. In der Hauptspielanlage, d.h. in der gesamten Anlage ausgenommen dem Kleinkinderbereich haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. 

12. Verletzten Kindern oder Kindern mit ansteckenden Krankheiten ist die Benutzung der Spielanlage nicht gestattet. 

13. Das Betreten der Spielanlage ist Kindern nur in Socken erlaubt, d.h. ohne Schuhe und nicht barfuß. Bei der Benutzung der Spielgeräte durch Erwachsene gilt auch für diese eine Sockenpflicht. 

14. Das Mitbringen von selbst zubereiteten Speisen und Getränken ist gestattet. Der Verzehr darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen auf der Empore vorgenommen werden. Das Bestellen eines Lieferservices ist nicht erlaubt!

15. Süßigkeiten, Kaugummis und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Spielanlagen genommen werden.

16. Zur Sicherheit der eigenen und anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in das Abenteuerland gebracht werden, vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlagen zu nehmen.

17. Der Zutritt für Erwachsene ist nur in Begleitung von Kindern erlaubt.

18. Aggressives Verhalten und Überanstrengung der Kinder (wie Überhitzung, Übermüdung etc.) sollten vermieden werden. 

19. Mit Rücksicht auf unsere Kinder ist das Rauchen in der Halle untersagt.

 20. Zur Vermeidung von Unfällen beachten Sie auch bitte unbedingt die Anweisungen an den Spielgeräten.

Screenasdshot_2